Nichts ist ärgerlicher, als einen Vergleich zu vereinbaren und anschließend die darin versprochene Leistung nicht freiwillig vom Anspruchsgegner zu erhalten, sondern mühsam vor Gericht einklagen zu müssen… mehr… |
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Das Gütestellenverfahren beginnt mit der Einreichung des Güteantrags bei der Gütestelle. Bereits hierdurch wird die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gehemmt. Die Übersendung des Antrags per Telefax reicht aus… mehr… |
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Die Gebühren, welche die Gütestelle für ihre Tätigkeit erhebt, sind äußerst moderat und sehr transparent… mehr… |